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AGB

Jeder der sich auf dem Gelände vom „Ponyhof Körblereck“ einschließlich der Koppeln und Freilaufzonen aufhält, muss sich an die AGBs halten! Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Jeder Besucher erkennt mit erfolgter Buchung diese Bedingungen als verbindlich an. Der Aufenthalt auf dem Gelände, der Umgang mit allen Tieren, das Reiten und jede Art der Betätigung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! 

Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet. 

 

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie den Abschluss des Vertrages an. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Teilnahme von Seiten von Ponyhof Körblereck zu Stande.

 

1. Allgemeines

 

Den Hinweisen und Anordnungen der Besitzer zum Betriebsablauf ist Folge zu leisten. Die Gäste verpflichten sich, den Anweisungen des Trainers, Reitlehrers und der Helfer bezüglich der Pferde und Hunde nachzukommen. Sie dienen einer reibungslosen Organisation sowie der Sicherheit der Teilnehmer. 

Für Kinder unter 12 Jahren ist das Betreten des Stalles und der Hundezwinger, sowie sämtliche andere Tiergehege ohne Begleitung der Eltern oder einer adäquaten Aufsichtsperson untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.

Für Kinder gelten außerdem folgende Richtlinien hinsichtlich des Verhaltens auf dem Gelände:

-das eigenmächtihe Besteigen von Maschinen, Böden, Heu- und Holzstapel ist nicht gestattet

-das Verlassen des Geländes ohne Inkenntnissetzung einer weisungsbefugten Person und / oder die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist nicht gestattet.

Füttern aller Tiere am Hof ist nur nach Absprache mit den Besitzern gestattet.

 

Pferde
Reiten ist auf unseren Ponys und Pferden nur mit Reithelm gestattet. Jeder Reiter muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
Die Benutzung von Handys während des Reitunterrichts ist nicht gestattet!
Für verschmutzte, beschädigte, vergessene oder verloren gegangene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
Der Putzplatz ist stets sauber zu verlassen. Das Sattelzeug und Zubehör sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln. Nach dem Gebrauch ist das Sattelzeug unverzüglich in die Sattelkammer zurück zu hängen.

 

Hunde

Das unbefugte betreten des Hundezwingers ist nicht erlaubt.  Es stehen Schaufeln und Kübeln für den Kot der Hunde bereit. Hunde dürfen nicht auf den Reitplatz oder in die Pferdekoppeln. Es gilt keine Leinenpflicht, sofern der Halter seinen Hund unter Aufsicht und Kontrolle hat. Wir nehmen uns das Recht heraus eine Leinenpflicht für vereinzelte Hunde anzuordnen. Die Hunde dürfen weder unsere Schweine, unsere Pferde, und/oder unsere Katzen jagen oder verletzen, sollte eines der Tiere trotzdem verletzt werden obliegen die finanziellen Aufwände der Behandlung dem Hundehalter!


2. Camps, Reiterwochenenden, Kurse

Mit Überweisung der Reservierungsgebühr (wird voll angerechnet) oder des Gesamtbetrages ist die Buchung erfolgt.
Der Restbetrag ist spätestens am Anreisetag in bar zu entrichten.


3. Reitunterricht 

Eine Reitstunde hat 60 Minuten. Davon sind zu Beginn etwa 15 Minuten für Pferdepflege, Satteln und Aufzäumen bestimmt. Die eigentliche Reitstunde dauert 45 Minuten, und anschließend werden etwa 10 Minuten für Absatteln und Versorgung benötigt.

 

Reiten und Voltigieren erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter schließt jede Haftung für Schäden aus, sofern sie nicht auf vorsätzlicher oder grober Vertragsverletzung beruhen.

 

Fotos und Videoaufzeichnungen (im Rahmen des Kurses) dürfen für Veröffentlichungen (z.B. Homepage, Vorträge, Programme, Artikel) anonym verwendet werden. Wenn dies nicht gewünscht wird, dies im Online-Anmeldeformular unter dem Punkt - Anmerkungen - gesondert anführen.

 

 
4. Weide- / Pensionsvertrag 

Zahlungen für Einstellverträge sind monatlich im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats via Überweisung zu entrichten.
Einstellern wird empfohlen, Weide, Ställe und die Einzäunung zu besichtigen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. 
Der Reitstall ist berechtigt, die Kosten für Tierarzt, Wurmmittel und Schmiedearbeiten in Rechnung zu stellen.
Einsteller haben schriftlich zu erklären, dass Ihr Tier verträglich und frei von ansteckenden Krankheiten ist. 
Ist dies im Nachhinein nicht der Fall, haftet der Einsteller für alle Folgeleistungen und Kosten!



5. Haftung

Das Reiten auf unserer Anlage, wie auch auf unseren Pferden geschieht auf eigene Gefahr.
Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich der Reitstall verantwortlich zeichnet. 
Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung. 
Die Eltern sind für Geschwisterkinder und Freunde (welche den Reitschüler begleiten) und deren Aufsicht selbst zuständig und haftbar.
Die Firma haftet bei Veranstaltungen (z.B. bei Ponycamps) im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

Die Teilnahme am Reitunterricht/Ausritt erfolgt auf eigene Gefahr.
 

6. Schlussbestimmung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit dem Leistungsanbieter. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt. 

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